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INSEKTEN­STERBEN EINFACH ERKLÄRT

Seit Jahrzehnten sterben immer mehr Insekten. Warum das so ist und was wir dagegen tun können, erfährst du hier.

URSACHEN UND FOLGEN DES INSEKTEN­STERBENS

Insekten gibt es schon seit über 400 Millionen Jahren auf unserer Erde. Etwa 30.000 Insektenarten sind alleine in Deutschland heimisch. Doch seit mehreren Jahrzehnten sterben immer mehr Insektenarten aus. Wir werfen einen Blick auf die Ursachen und Folgen und geben einen Ausblick, was wir dagegen tun können.


Was bedeutet das Insektensterben für unsere Ökosysteme?

Biene auf einer Blume

INSEKTEN­STERBEN: URSACHEN

Warum sterben so viele Insekten?


Die drei wichtigsten Gründe für das Insektensterben sind die Landwirtschaft, das Baugewerbe und der Klimawandel.


In Deutschland wird etwa 50% der Fläche für die Landwirtschaft genutzt. Je mehr Felder, desto weniger naturbelassene Wiesen und Wälder, in denen sich Insekten wohlfühlen. In der Landwirtschaft werden außerdem Pestizide (z.B. Glyphosat) und Insektizide eingesetzt, um die Erntepflanzen vor Unkraut und Schädlingen zu schützen. Pestizide vernichten Ackerbeikräuter und nehmen den Insekten damit Lebensraum und Nahrungsquelle. Insektizide schränken die Orientierungs- und Fortpflanzungsfähigkeit der Insekten stark ein und können sogar zum Tod führen. Darüber hinaus wird in der Landwirtschaft stickstoffhaltiger Dünger verwendet. Wenn zu viel Stickstoff in die Böden gelangt, wachsen wichtige Pflanzen nicht, die wiederum von Insekten benötigt werden.


Auch das Baugewerbe trägt zum Rückgang vieler Insektenarten in Deutschland und Mitteleuropa bei. Für den Bau von Infrastruktur, Gewerbeflächen und Siedlungen werden pro Jahr etwa 24.000 Hektar bebaut.


Durch die Veränderung des Klimas verschieben sich außerdem die Lebensräume der Insekten. Viele Arten ziehen in den Norden und in Bergregionen (Quelle: NABU).

INSEKTEN­STERBEN: FOLGEN

Was passiert wenn es keine Insekten mehr gibt?


Insekten spielen eine fundamentale Rolle für unsere Ökosysteme, und das aus verschiedenen Gründen. 


Über 85% aller Pflanzenarten müssen durch Insekten bestäubt werden, dazu gehören auch wichtige Nahrungsmittel wie Äpfel, Karotten und Brokkoli. Insekten sind für rund 35% der weltweiten Nahrungsmittelproduktion verantwortlich. Je mehr Insekten sterben, desto weniger Nahrung bleibt uns also (Quelle: Quarks). 


Auch die Land- und Forstwirtschaft braucht Insekten, denn sie fressen Schädlinge, die den Pflanzen- und Baumbestand angreifen. Florfliegen und Marienkäfer fressen z.B. Blattläuse. Außerdem sind Insekten Nahrung für andere Tiere, wie z.B. Vögel. Wenn es immer weniger Insekten gibt, schrumpft auch der Vogelbestand.


Sollte das Insektensterben weiter andauern, werden noch weitere Pflanzen- und Tierarten gefährdet. Der Insektenbestand sinkt so drastisch, dass die Sicherung der menschlichen Ernährung langfristig gefährdet ist. Wir müssen also schnell etwas gegen das Insektensterben tun, damit dieser Extremfall nicht eintritt!

Schmetterling auf einer Blume
Falter auf einer Blumenwiese

INSEKTEN­STERBEN VERHINDERN

Was kann man gegen das Insektensterben tun?


Das Insektensterben betrifft uns alle. Deshalb ist neben persönlichem Engagement auch die Politik gefragt. Regierungen müssen Maßnahmen festlegen, um das Insektensterben zu verhindern. Ein wichtiger Schritt ist die Beschränkung oder sogar das Verbot (z.B. in privaten Gärten) von Pestiziden und Insektiziden. Außerdem müssen mehr finanzielle Mittel für die Erforschung der Ursachen des Insektensterbens bereitgestellt werden.


Darüber hinaus kann jeder Einzelne etwas gegen das Insektensterben tun. Wenn du einen Garten hast, kannst du eine Vielzahl unterschiedlicher Blumen und Kräuter anpflanzen, um den Insekten eine möglichst große Nahrungsvielfalt zu bieten. Verzichte im Garten unbedingt auf Pestizide und Insektizide. Außerdem kannst du eine Nisthilfe wie z.B. ein Bienenhotel aufstellen. Weitere Tipps für Garten und Balkon findest du beim Naturschutzbund Deutschland (NABU).

ENVERDE GEWINNSPIEL

Gewinnspiel beendet - Blumenwiesenpatenschaft


In Kooperation mit dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord haben wir insgesamt drei Blumenwiesenpatenschaften verlost. Das Gewinnspiel fand vom 13.06.2022 bis einschließlich 20.06.2022 statt.


Die Blumenwiesenpatenschaft enthält:


 Personalisierte Urkunde "Blumenwiesenpate"

 Samentütchen für die Aussaat im Garten

 Infomaterial und Patenschafts-Aufkleber

 Newsletter per Post über den Projektfortschritt

 1 Gläschen Blütenhonig „Blühender Naturpark“ zu Weihnachten

Blumen auf Wiese im Sommer und Logo Blumenwiesenpatenschaft 2022

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Blumenwiesenpatenschaft

Wie mache ich mit?
Das Gewinnspiel findet im enverde Newsletter vom 13.06.2022 bis einschließlich 20.06.2022 statt.. Am 21.06.2022 losen wir den/die Gewinner/in aus. Um teilzunehmen, trägst du dich einfach mit einer gültigen E-Mail-Adresse in unseren Newsletter-Verteiler ein.
Teilnahmebedingungen

Berechtigt zur Teilnahme sind ausschließlich Nutzer/innen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer gültigen Postanschrift in Deutschland sowie einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.


Die sparstrom Energievertriebs GmbH zeichnet sich als Veranstalter verantwortlich für diese Kampagne/Aktion und wird im Folgenden als „der Betreiber“ bezeichnet.


Die Teilnahme an der Aktion ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.


Die Aktion ist befristet vom 13.06.2022 bis zum 20.06.2022 (23:59 Uhr).


Um teilzunehmen, musst du Abonnent/in des enverde Newsletters sein.


Teilnehmer/innen an der Aktion müssen über einen Internetanschluss verfügen. Es ist strengstens untersagt, mehrere Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.


Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer/innen von der Aktion ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.


Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.


Folgender Preis wird vergeben:

3 x Blumenwiesenpatenschaft Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord


Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt den/die Gewinner/in innerhalb eines Werktages nach Ende der Aktion, indem er den/die Gewinner/in per E-Mail kontaktiert. Der/die Gewinner/in hat den Gewinn anschließend per E-Mail zu bestätigen.


Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 48 Stunden aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen.


Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg. Die Verantwortung über eine eventuelle Versteuerung des Gewinns liegt bei dem/der Gewinner/in selbst.


Sollte der Betreiber aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.


Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter/innen, Händler und Partner des Betreibers sowie alle an der Entstehung und Durchführung der Aktion beteiligten Personen und die Familienangehörigen aller zuvor genannten Personen sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.


Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der Haftung durch den Betreiber.


Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen.


Schlussbestimmungen


Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken, stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne ist die sparstrom Energievertriebs GmbH, Hohenzollernring 72, 50672 Köln.


2. Den sparstrom-Datenschutzbeauftragten erreichen die Teilnehmer/innen per Post - mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ - unter der in 1. genannten Adresse oder per E-Mail unter [email protected]


3. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung: Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet sparstrom die nachfolgenden Daten der Teilnehmer/in: E-Mail-Adresse, Vorname.


Im Falle einer Gewinnmitteilung erfragt und von Teilnehmer/in per E-Mail mitgeteilt: Vor- und Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.


sparstrom verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen zur Durchführung des Gewinnspiels, etwa um den/die Gewinner/in zu ermitteln, zu benachrichtigen und ihm/ihr den Gewinn auf dem Versandweg zukommen zu lassen.


4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Schuldverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten und Speicherdauer: Die Daten der Teilnehmer/innen werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Versendung des Gewinns (Name, Postanschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer) erforderlich.


Die Daten der Teilnehmer/innen werden nur solange gespeichert, wie sie für die Abwicklung des Gewinnspiels notwendig sind.


6. Betroffenenrechte: Die Teilnehmer/innen haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die bei sparstrom gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO). Die Teilnehmer/innen haben außerdem das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 16-18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Entsprechende Anfragen können die Teilnehmer/innen an die unter 2. genannte Adresse richten. 


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